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FAHRADAR · Ratgeber · 125er Führerschein

Welchen Führerschein brauche ich für eine 125er?

Für Motorräder bis 125 ccm und 11 kW gibt es zwei Wege: die vollwertige Klasse A1 oder die Schlüsselzahl B196 als Erweiterung zur Klasse B. Beide erlauben das Fahren einer 125er — aber unter sehr unterschiedlichen Bedingungen.

Auf einen Blick

Mindestalter A1
16 Jahre
Mindestalter B196
25 Jahre + B seit 5 J.
Leistungsgrenze
11 kW / 125 ccm
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A1: die vollwertige 125er-Klasse

Klasse A1 ist die eigenständige Fahrerlaubnisklasse für leichte Motorräder. Sie berechtigt zum Fahren von Krafträdern bis 125 ccm Hubraum und 11 kW Leistung sowie von dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW.

A1 kann ab 16 Jahren erworben werden — was sie zur klassischen Einstiegsklasse für Jugendliche macht. Die Prüfung umfasst Theorie und Praxis und schließt die Klasse AM mit ein. Wer nach zwei Jahren mit A1 auf A2 aufsteigen möchte, kann das über eine verkürzte Prüfung tun.

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B196: Erweiterung mit Einschränkungen

B196 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Schlüsselzahl zur Klasse B. Sie erlaubt Inhabern eines B-Führerscheins unter bestimmten Voraussetzungen, in Deutschland eine 125er zu fahren.

Die Bedingungen sind streng: Der Fahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein, den B-Führerschein seit mindestens fünf Jahren besitzen und eine Schulung absolvieren. Ohne diese Schulung gilt die B196-Berechtigung nicht — sie muss aktiv beantragt und eingetragen werden.

TIPP

B196 gilt ausschließlich in Deutschland. Wer mit einer 125er ins Ausland fahren möchte, benötigt die vollwertige Klasse A1.

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Was B196 nicht erlaubt

B196 ist keine Grundlage für den Stufenaufstieg zum Motorradführerschein. Wer langfristig auf A2 oder A wechseln möchte, muss den regulären Weg über A1 gehen.

Außerdem gilt B196 nur für Krafträder, die für die Klasse A1 zugelassen sind — also bis 125 ccm und 11 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge und andere A1-Fahrzeugkategorien sind mit B196 nicht abgedeckt.

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Die Stufenlogik: A1 dann A2 dann A

Der klassische Motorradweg führt von A1 über A2 zu A. Wer mit 16 Jahren A1 macht, kann mit 18 Jahren über eine Ergänzungsprüfung auf A2 aufsteigen. Nach zwei Jahren A2 ist dann A möglich — entweder über eine weitere Prüfung oder ab 24 Jahren direkt.

B196 führt aus dieser Logik heraus. Wer mit 30 Jahren B196 macht und dann doch mehr Motorrad fahren möchte, muss trotzdem neu bei A1 beginnen oder direkt auf A2 prüfen — je nach Alter und Voraussetzungen.

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Kosten und Aufwand im Vergleich

Eine B196-Schulung ist günstiger als ein vollständiger A1-Führerschein. Die Schulung dauert in der Regel einen Tag und kostet je nach Fahrschule zwischen 200 und 350 Euro. A1 mit Theorie und Praxis kostet je nach Fahrschule und benötigten Fahrstunden zwischen 800 und 1.500 Euro.

Für jemanden, der nur gelegentlich eine 125er fahren möchte und bereits B hat, kann B196 eine pragmatische Lösung sein — vorausgesetzt, man erfüllt die Voraussetzungen und verzichtet auf Auslandsfahrten mit dem Motorrad.

Häufige Fragen zu 125er Führerschein

Kann ich mit Klasse B eine 125er fahren?

Nur mit eingetragener Schlüsselzahl B196 und den erforderlichen Voraussetzungen (mindestens 25 Jahre alt, B seit mindestens 5 Jahren, Schulung absolviert). Ohne diese Eintragung reicht Klasse B nicht für 125er-Motorräder.

Ist B196 dasselbe wie A1?

Nein. B196 ist eine Erweiterung zu Klasse B und keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse. A1 ist die vollwertige Klasse für leichte Motorräder und die Grundlage für den Aufstieg zu A2 und A.

Ab welchem Alter kann ich A1 machen?

Klasse A1 kann ab 16 Jahren erworben werden. Das ist der klassische Einstieg für Jugendliche in die Motorradwelt.

Gilt B196 auch im Ausland?

Nein, B196 gilt nur in Deutschland. Für Fahrten ins Ausland auf einer 125er ist die vollwertige Klasse A1 notwendig. Vor Auslandsfahrten sollte man die Regelungen des Ziellandes prüfen.

Kann ich mit B196 später auf A2 aufsteigen?

B196 ist keine vollwertige A1-Klasse. Für den Aufstieg in der Motorrad-Stufenlogik (A1 zu A2 zu A) gelten daher andere Voraussetzungen als bei A1.

Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft erteilt deine Führerscheinstelle oder Fahrschule.