FÜHRERSCHEINRADAR

FAHRADAR · Aktuell · Führerschein-News

Führerschein-Umtausch 2025: Fristen und Besitzstand

Die gestaffelten Umtauschfristen für alte Papier- und Kartenführerscheine laufen weiter. 2025 sind bestimmte Geburtsjahrgänge an der Reihe. FAHRADAR erklärt, wen es trifft, was beim Umtausch zu tun ist und wie man vermeidet, dabei Besitzstandsrechte zu verlieren.

Auf einen Blick

Frist 2025
Jahrgänge 1953–1958
Zuständig
Lokale Führerscheinstelle
Kosten
Ca. 25–43 Euro
01

Warum der Umtausch Pflicht ist

Die EU hat beschlossen, alle Führerscheine auf ein einheitliches Kartenformat zu standardisieren und befristete Gültigkeiten einzuführen. Ziel ist eine bessere Fälschungssicherheit, eine einheitliche Datenbasis aller EU-Mitgliedstaaten und klarere Zuordnung bei Verkehrskontrollen im europäischen Ausland.

Die Umtauschpflicht betrifft sowohl alte Papierführerscheine (das graue oder rosafarbene Heft-Dokument) als auch frühe Kartenführerscheine, die noch kein Ablaufdatum haben. Das Ergebnis ist immer der aktuelle EU-Kartenführerschein im Scheckkartenformat mit 15-jähriger Gültigkeitsdauer.

02

Welche Jahrgänge müssen 2025 umtauschen?

Die Umtauschreihenfolge ist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt folgende Staffelung:

Inhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben. Für Jahrgänge 1959 bis 1964 läuft die Frist bis zum 19. Januar 2029.

Wer unsicher ist, welche Frist für den eigenen Schein gilt, sollte das Ausstellungsdatum und den eigenen Geburtsjahrgang prüfen. Im Zweifelsfall gibt die Führerscheinstelle Auskunft.

TIPP

Das Ausstellungsdatum steht in der Regel im Feld 4b des Führerscheins. Bei sehr alten Papierführerscheinen kann das Datum fehlen — dann ist das Ausstellungsjahr über die Behörde rekonstruierbar.

03

Besitzstandsrechte beim Umtausch sichern

Das ist der kritische Punkt: Wer einen alten Führerschein besitzt, kann Besitzstandsrechte haben, die über die auf den ersten Blick eingetragenen Klassen hinausgehen. Klassisches Beispiel: Alte Klasse 3, ausgestellt bis 1999, kann beim Umtausch Rechte wie C1, C1E, L oder T ergeben.

Diese Rechte werden beim Umtausch automatisch auf den neuen Führerschein übertragen — aber nur, wenn die Behörde sie korrekt erfasst. In der Praxis kommt es leider vor, dass Klassen oder Schlüsselzahlen beim Umtausch fehlen oder falsch eingetragen werden.

Wer einen alten Führerschein hat, sollte vor dem Umtausch nachlesen, welche Besitzstandsrechte für das Ausstellungsjahr und die eingetragenen Klassen gelten — und nach dem Umtausch den neuen Führerschein sorgfältig prüfen.

04

So läuft der Umtausch ab

Der Führerschein-Umtausch ist kein aufwändiger Behördengang — aber er erfordert Vorbereitung. Benötigt werden in der Regel: der alte Führerschein im Original, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm, neutraler Hintergrund).

Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle — also dem Straßenverkehrsamt oder Bürgeramt am Hauptwohnsitz. In vielen Städten ist eine Online-Terminbuchung möglich. Die Gebühr liegt je nach Behörde zwischen 25 und 43 Euro.

In manchen Kommunen ist auch ein Umtausch per Post möglich. Einzelheiten dazu erfährt man direkt bei der zuständigen Behörde.

TIPP

Manche Behörden bieten den Umtausch ohne persönliche Vorsprache an — z. B. per Einschreiben mit beglaubigtem Lichtbild. Das spart einen Behördengang.

05

Was passiert bei versäumter Frist?

Wer die Umtauschfrist verpasst, verliert dadurch nicht sofort die Fahrerlaubnis — die ist personenbezogen und nicht an das Dokument gebunden. Allerdings wird der alte Führerschein als Dokument ungültig und kann bei Polizeikontrollen zu Problemen führen.

Darüber hinaus drohen Bußgelder für das Mitführen eines abgelaufenen Führerscheins. Man fährt dann technisch gesehen mit einem ungültigen Dokument — nicht ohne Fahrerlaubnis, aber ohne gültigem Nachweis.

Den Führerschein jetzt noch umzutauschen ist dennoch jederzeit möglich, auch nach Ablauf der Frist.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen — sie ist personenbezogen. Der alte Führerschein verliert aber seine Dokumentengültigkeit. Bei Polizeikontrollen kann das zu Problemen und Bußgeldern führen. Der Umtausch ist auch nach der Frist noch möglich.

Verliere ich beim Umtausch alte Berechtigungen?

Nein, wenn der Umtausch korrekt erfolgt. Alle eingetragenen Klassen und die daraus resultierenden Besitzstandsrechte werden übernommen. Nach dem Umtausch sollte man den neuen Führerschein sorgfältig prüfen und bei Fehlern sofort reklamieren.

Welche Dokumente brauche ich für den Umtausch?

In der Regel werden benötigt: der alte Führerschein im Original, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Lichtbild. Manche Behörden akzeptieren auch ältere Passbilder — am besten vorher bei der zuständigen Stelle nachfragen.

Muss ich für den Umtausch eine Fahrprüfung ablegen?

Nein. Der Umtausch ist ein reiner Verwaltungsakt. Es gibt keine erneute Prüfung oder Begutachtung.

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Die Gebühr liegt je nach Gemeinde und Bundesland zwischen 25 und 43 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das biometrische Lichtbild (ca. 8 bis 15 Euro beim Fotografen).

Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft erteilt deine Führerscheinstelle oder Fahrschule.